AGB


Stand: Juni 2021

IDENTA Ausweissysteme GmbH

IDENTA Ausweissysteme GmbH * Steinkirchring 16 * D-78056 Villingen-Schwenningen * www.identa.com


1. Aufträge:
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltslos ausführen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung ohne sonstige Vorbehalte nimmt der Besteller unsere Bedingungen an. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Besteller. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i. S. v. § 310 Abs. 1 BGB. Unsere Angebote sind freibleibend. Vereinbarungen, auch Nebenabreden, werden erst durch unsere Bestätigung wirksam. Diese kann schriftlich, in elektronischer Form oder in Textform erfolgen. Bei Textform ist, sofern die Urheberschaft feststeht, eine Unterschrift entbehrlich. An Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind, sofern es nicht zur Auftragsvergabe kommt, auf Verlangen zurückzugeben. Abrufaufträge sind rechtzeitig und in vereinbarten Teilmengen abzurufen und abzunehmen. Bei Abrufaufträgen ohne Vereinbarungen von Laufzeit, Fertigungslosgrößen oder Abnahmeterminen können wir spätestens drei Monate nach dem Auftrag einen verbindlichen Abnahmetermin verlangen. Kommt der Besteller seiner Abnahmepflicht nicht binnen drei Wochen nach Abnahmetermin nach, können wir vom Vertrag zurücktreten und bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz fordern.

2. Preise:
Alle Preise sind Euro-Preise zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Die Preise gelten ab Werk; ausschließlich Verpackung, Kosten für Versendung, Aufstellung und Montage. Es gelten die Preise entsprechend der zur Zeit des Vertragsabschlusses gültigen Preislisten. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Lieferung mehr als vier Monate und haben sich in dieser Zeit Preisänderungen ergeben, sind wir berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen. Unsere angebotenen Preise für vertragsgegenständlichen Materialien sind auf der Basis der Netto-Einkaufspreise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kalkuliert und in unserem Angebot offengelegt. Sollten sich Preise für vertragsgegenständliche Materialien nach Vertragsabschluss erheblich verändern, also erhöhen oder vermindern um mehr als 5 Prozent, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen Vertragspartei den Eintritt in ergänzende Vertragsverhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der ursprünglich vertraglich vereinbarten Preise für die vertragsgegenständlichen Materialien an aktuelle Netto-Einkaufspreise herbeizuführen. Auf Verlangen des Vertragspartners verpflichten wir uns, Bestellzeitpunkt und Rechnung eines Materiallieferanten vorzulegen und haben bei eigenem Anpassungsverlangen geeignete Unterlagen zu dessen Begründung vorzulegen. Scheitern Anpassungsverhandlungen endgültig, hat der jeweils andere Vertragsteil dessen, der die Vertragsanpassung verlangt, ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

3. Liefer- und Leistungszeit:
Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich. Insbesondere verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss. Der Beginn einer Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus, vor allen Dingen die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen auf Seiten des Bestellers, insbesondere den Eingang aller für die Auftragsbearbeitung notwendigen Unterlagen und Informationen. Eine Lieferfrist kommt auch dann nicht in Gang, wenn der Besteller aus dieser oder auch aus anderen Lieferungen in erheblichem Zahlungsverzug ist. In allen Fällen, in denen eine Lieferfrist nicht in Gang kommt, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf den Besteller über in dem Zeitpunkt, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gekommen ist. Auftragsänderungen, die auf Wunsch des Bestellers vorgenommen werden, setzen eine neue Lieferfrist ab unsere Bestätigung der Auftragsänderung in Gang. Die Einhaltung einer Lieferfrist setzt die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer voraus. Bei einer verbindlichen Lieferfrist oder sonst im Falle des Verzugs haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung auf Schadensersatz gegenüber dem Besteller ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, dem Besteller zur Ausübung eines Rücktrittsrechtes eine angemessene Frist zu setzen. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Rücktrittsrecht aufgrund einer nicht eingehaltenen verbindlichen Lieferfrist oder eines sonstigen Verzugs für den Besteller ausgeschlossen. Die Beweislast im Hinblick auf die Nichteinhaltung einer verbindlich geltenden Lieferfrist oder des sonst eingetretenen Verzugsfalls richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bestehen wegen nicht eingehaltener verbindlicher Lieferfrist oder Verzug Schadensersatzansprüche des Bestellers, kann dieser im Rahmen einer pauschalierten Geltendmachung Schadensersatz in Höhe von 0,5% pro vollendeten Monat nicht eingehaltener Lieferfrist oder Verzugs, höchstens jedoch 5% des Kaufpreises, für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen nicht eingehaltener Lieferfrist oder eingetretenen Verzugs beim Besteller nicht in Betrieb genommen werden konnte. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonst schuldhaft seine Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns insoweit entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Im Rahmen einer pauschalierten Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches bleibt es uns auch vorbehalten, Lagergeld in Höhe von 0,5% des Rechnungsbetrages für jeden angefallenen Monat, maximal 5% des Brutto-kaufpreises, geltend zu machen; es ist uns nachgelassen, weitere und höhere Schäden nachzuweisen. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte bleiben uns ebenfalls vorbehalten.

4. Lieferung, Gefahrenübergang und Vertragsanpassung:
Bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Lieferung beschränkt sich der vom Besteller geltend zu machende Schadensersatzanspruch auf 10% des Wertes desjenigen Teiles der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in Betrieb genommen werden kann, wenn nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dieser Haftungsbeschränkung entgegenstehen. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Für die Beweislast in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen. Soweit möglich, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen sind für sich abgeschlossene Vertragserfüllungen. Möglich und für den Besteller zumutbar sind angemessene Teillieferungen sowie Abweichungen (max. +/- 10%) von den Bestellmengen, soweit nicht der Besteller entgegenstehende gewichtigere Interessen geltend machen kann. In Fällen höherer Gewalt, wie insbesondere Brand, Überschwemmungen, Streiks, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), soweit ein Gefahrenniveau von mindestens “mäßig” durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, sowie bei öffentlich-rechtlich angeordneten Ausgangssperren ist die hiervon betroffene Vertragspartei für die Dauer und im Umfang der Auswirkungen von Fällen höherer Gewalt von der Verpflichtung zur Leistung oder auch der Abnahme befreit. Beeinflussen unvorhersehbare Ereignisse die von uns zu erbringende Leistung schwerwiegend oder wirken diese schwerwiegend auf unseren Betrieb ein, so kann jede der beiden Vertragsparteien eine angemessene Vertragsanpassung von dem anderen Teil verlangen. Ist eine Vertrags-anpassung wirtschaftlich für einen der beiden Vertragspartner nicht vertretbar, besteht für ihn das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Will eine der beiden Vertragsparteien hiervon Gebrauch machen, hat sie dies dem anderen Vertragspartner gegenüber unverzüglich zu erklären. Eine zwischenzeitlich möglicherweise vereinbarte Verlängerung der Lieferzeit wird in einem solchen Fall hinfällig. Grundsätzlich wird die Lieferung „ab Werk“ vereinbart. Die Versendung erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Sofern der Besteller es wünscht, werden Lieferungen durch eine Transportversicherung eingedeckt; die anfallenden Kosten trägt der Besteller. Wir sind berechtigt, die Versandart nach billigem Ermessen, ohne hierfür zu haften, auszuwählen.

5. Zahlungsbedingungen:
Die Zahlungen sind zu leisten ohne jeden Abzug. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Preis innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend den Zahlungsverzug. Hält der Besteller nach Abschluss des Vertrages vereinbarte oder hier geregelte Zahlungsbedingungen nicht ein oder erhalten wir Kenntnis von Umständen, die geeignet sind, die Gefährdung der Leistung des Bestellers durch mangelnde Leistungsfähigkeit anzunehmen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zurückzuhalten und Vorausleistungen des Bestellers oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Hierbei sind wir berechtigt, dem Besteller eine Frist zur Vorausleistung oder zur Vorlage einer Sicherheitsleistung zu bestimmen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6. Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen gegen den Besteller, einschließlich aller Nebenforderungen, auch aus wiederholter oder laufender Geschäftsbeziehung, bleibt die Ware unser Eigentum (Vorbehaltsware). Erlischt unser Eigentum durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Weiterveräußerung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand, der neuen Sache oder der daraus entstehenden neuen Forderung im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der  Weiterveräußerung gemäß den vorstehenden Regelungen auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen, insbesondere Sicherheitsübereignung, Verpfändung, etc. ist der Besteller nicht berechtigt. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, seinen Kunden sofort von der Abtretung an uns Kenntnis zu geben und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. Bei sonstiger Beeinträchtigung sind wir unverzüglich vom Besteller zu informieren. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, namentlich bei Zahlungverzug oder Verstoß gegen die Bestimmungen zum Eigentumsvorbehalt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.

7. Haftung bei Mängeln:
Wir leisten bei Mängeln der Ware zunächst nach unserer Wahl eine Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Fehlschlägen der Nacherfüllung entweder durch erfolglose Versuche oder nach Ablauf einer angemessenen Frist hierfür, kann der Besteller nach seiner Wahl den Preis mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Mängelansprüche können nicht auf natürliche Abnutzung, ferner nicht auf Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Handhabung usw. sowie solcher Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, gestützt werden, sofern die Schäden nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind. Mängelansprüche können ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht auf Dritte übertragen werden. Mangelt es an der rechtzeitigen Geltendmachung von Mängeln, sind Haftungsansprüche wegen Mängeln uns gegenüber ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwölf Monate beträgt, gerechnet ab dem Gefahrenübergang. Der Lieferregress richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Mängel sind vom Besteller schriftlich zu rügen. Das gesetzliche Zurückbehaltungsrecht des Bestellers besteht in solchen Fällen, in denen Mängel unbestritten sind, in einem Umfang, der in angemessenem Verhältnis zu den Mängeln steht. Zu Unrecht erhobene Mängelrügen berechtigen uns, hierdurch entstandene Aufwendungen dem Besteller gegenüber ersetzt zu verlangen. Garantien im Rechtsinne erhält der Besteller durch uns nicht. Andere Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Bei Vorliegen sonstiger Rechtsmängel gelten die Bestimmungen über die Haftung bei Sachmängeln entsprechend. Weitergehende oder andere als die hier geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns wegen eines Rechtsmangels sind ausgeschlossen.

8. Schadenersatzansprüche:
Soweit gesetzlich zulässig und hier nicht anders geregelt, sind Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Hiervon unberührt bleibt die Haftung wegen vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits sowie die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei der weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten unsererseits ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit es sich nicht um die schuldhafte Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt in allen Fällen unberührt. Schadenersatzansprüche wegen Mängeln verjähren in der in Ziffer 7 geregelten Verjährungsfrist für Mängelansprüche. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nicht für grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten unsererseits. Für die Beweislast gelten die gesetzlichen Vorschriften.

9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte:
Wir verpflichten uns, die Ware frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden Schutzrechte genannt) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch uns gegen den Besteller berechtigte Ansprüche erhebt, haften wir gegenüber dem Besteller innerhalb der für Sachmängel festgelegten Fristen wie folgt:Wir sind nach unserer Wahl und auf unsere Kosten berechtigt, für die betreffende Ware entweder ein Nutzungsrecht zu erwirken oder diese auszutauschen. Ist uns dies zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, werden wir dies dem Besteller anzeigen. Dieser ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung zu mindern – unbeschadet sonstiger Schadenersatzansprüche. Unsere Haftung besteht nur, wenn der Besteller die von Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich anzeigt, die Schutzrechtsverletzung als solche nicht anerkennt und uns alle Abwehrmaßnahmen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass hierin kein Anerkenntnis der Schutzrechtsverletzung liegt. Sofern der Besteller die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat, bestehen keine Ansprüche gegen uns. Gleiches gilt, wenn die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Bestellers, durch eine nicht vorhersehbare Anwendung oder durch eine Veränderung der Ware durch den Besteller oder im Zusammenhang mit nicht von uns gelieferten Produkten entsteht.

10. Gerichtsstand:
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Besteller einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ist der Besteller Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Dasselbe gilt, wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder ein Geschäftssitz, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sofern nichts anderes bestimmt wird, ist unser Geschäftssitz zugleich Erfüllungsort.